Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt ihre soziale und berufliche Integration. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.
Neues Betreuungsgutscheinsystem
Per 1. Januar 2026 trat das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) in Kraft. Nach dem Wechsel der Zuständigkeiten bei der Bewilligung und Aufsicht wird am 1. August 2026 der Wechsel auf das neue Betreuungsgutscheinsystem erfolgen. Ab sofort ist es den Erziehungsberechtigten möglich, über den Onlineschalter von KiBeLU Gesuche für Betreuungsgutscheine einzureichen.
Weitere Informationen dazu erhalten Erziehungsberechtigte hier.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Im Kinderbetreuungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung wird genau definiert, wer Anspruch auf Betreuungsgutscheine in welcher Höhe hat. Sie werden von der Gemeinde direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?
Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:
Wie ist der Ablauf?
Die Erziehungsberechtigten reichen das Gesuch bei KiBeLU ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann maximal zwei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.
Der Verein KNOSPE Luthern ist ein Sozialwerk von freiwilligen, engagierten Menschen in unserer Gemeinde. Der Verein koordiniert und vermittelt insbesondere Krankenbesuche, Fahrdienste, Sterbebegleitung.
Die AHV-Zweigstelle ist die erste Anlaufstelle für: