Soziales der Gemeinde Luthern

Unter Soziales finden Sie Informationen zu Bereichen wie: Sozialamt, AHV-Zweigstelle (AHV, IV, EL), Arbeitsamt, Spitex sowie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Sozialhilfe / Alimentenbevorschussung (Sozialamt)

Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt ihre soziale und berufliche Integration. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.

Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulalter

Neues Betreuungsgutscheinsystem
Per 1. Januar 2026 trat das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) in Kraft. Nach dem Wechsel der Zuständigkeiten bei der Bewilligung und Aufsicht wird am 1. August 2026 der Wechsel auf das neue Betreuungsgutscheinsystem erfolgen. Ab sofort ist es den Erziehungsberechtigten möglich, über den Onlineschalter von KiBeLU Gesuche für Betreuungsgutscheine einzureichen.

Weitere Informationen dazu erhalten Erziehungsberechtigte hier.

Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Im Kinderbetreuungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung wird genau definiert, wer Anspruch auf Betreuungsgutscheine in welcher Höhe hat. Sie werden von der Gemeinde direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?
Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in der Gemeinde Luthern und
  • Erwerbstätigkeit durch
    • zwei Erziehungsberechtigte von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil und im gleichen Haushalt lebende Partnerin oder lebenden Partner von mindestens 120 % oder
    • alleinerziehenden Elternteil von mindestens 20 % und
  • Kinder im Vorschulalter ab dem vollendeten dritten Lebensmonat bis zum Eintritt in den Kindergarten, für die ein anerkannter Betreuungsplatz vorhanden ist.

Wie ist der Ablauf?
Die Erziehungsberechtigten reichen das Gesuch bei KiBeLU ein.

  1. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Höhe des Betreuungs-gutscheins.
  2. Die Erziehungsberechtigten erhalten die Vollkosten von Kita oder Tagesfamilie in Rechnung gestellt.
  3. Die Gemeinde Luthern vergütet die Betreuungsgutscheine an die Erziehungsberechtigten nach dem abgelaufenen Monat.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann maximal zwei Monate rückwirkend geltend gemacht werden.

Verein Knospe

Der Verein KNOSPE Luthern ist ein Sozialwerk von freiwilligen, engagierten Menschen in unserer Gemeinde. Der Verein koordiniert und vermittelt insbesondere Krankenbesuche, Fahrdienste, Sterbebegleitung.

Verein Knospe

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist die erste Anlaufstelle für:

  • Anmeldung Rentenbezüge (AHV und IV, Ergänzungsleistungen)
  • Anmeldungen/Kontrolle AHV-Beitragspflicht
  • Auskunftserteilung im Bereich AHV, IV, EL

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV Wolhusen

Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV setzt sich mit Ihnen dafür ein, dass Sie möglichst rasch wieder eine geeignete Stelle finden. Schweizweit verfügen die RAV über eine gesamtschweizerische Stellendatenbank und arbeiten mit privaten Stellenvermittlungsbüros zusammen.

Anmeldung beim RAV online vornehmen
Stellensuchende können sich beim RAV auch online anmelden.

Zur Online-Anmeldung

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Spitex Region Willisau

Die Spitex Region Willisau fördert das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, die der Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen.

Zur Spitex Region Willisau

SozialberatungsZentrum Willisau-Wiggertal

Das SozialberatungsZentrum Willisau gibt Ihnen Unterstützung in den Bereichen Mütter- und Väterberatung, Jugendberatung Einzel-, Paar- und Familienberatung, Suchtberatung, Budget- und Schuldenberatung.

Zum Sozialberatungs Zentrum Willisau-Wiggertal

Kindes und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist unter anderem zuständig für die Anordnung von Massnahmen zum Schutz von Personen.

Die KESB ordnet Beistandschaften an, ernennt die Beistände und verfügt die vom Beistand auszuübenden Aufgaben.

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