Bauwesen

Planen Sie ein Baugesuch einzureichen und erkundigen Sie sich über die Vorgehensweise im Baubewilligungsverfahren? Wollen Sie Auskunft über die Publikationen zu Bauwesen? Möchten Sie sich über raumplanerische Vorgaben der Ortsplanung erkundigen?

Ortsplanungsrevision zweite öffentliche Auflage

Im Sinne von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt aufgrund der Einspracheverhandlungen aus der ersten öffentlichen Auflage eine zweite öffentliche Auflage für die folgende Anpassung:

  • Bau- und Zonenreglement: Ergänzung in Art. 30 Abs. 3 (Gestaltungsplanpflicht)

Die Begründung für die Anpassung erfolgt in den Erläuterungen des Planungsberichts.

Die Planunterlagen liegen während 30 Tagen, vom 18. Mai bis 16. Juni auf der Gemeindeverwaltung Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern und im Internet unter www.luthern.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Anpassung der zweiten öffentlichen Auflage sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.

Hinweis:
Die Dokumente zur ersten öffentlichen Auflage finden Sie hier.

Download Dokumente zweite Auflage

Ortsplanungsrevision erste öffentliche Auflage

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Luthern inklusive der Festlegung der Gewässerräume liegt mit weiteren Unterlagen während 30 Tagen vom Montag, 25. August bis Dienstag, 23. September 2025, bei der Gemeindeverwaltung Luthern während den ordentlichen Büroöffnungszeiten sowie im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt im Kantonsblatt vom 23. August 2025.

Allfällige Einsprachen und Stellungnahmen können während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern, eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.

Download Dokumente erste Auflage

Baugesuche

Das Bauamt der Gemeindeverwaltung prüft Baugesuche auf Vollständigkeit. Gesuche können elektronisch übermittelt werden, wobei drei Exemplare aller Dokumente von Bauherrschaft, Planverfasser und Eigentümerschaft unterzeichnet in Papierform einzureichen sind.

Hier  finden Sie hilfreiche Links, Online-Formulare und Dokumente.

 

 

 

 

Publikationen von Baueingaben

Die Baugesuche und Pläne können bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen nach kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Bau- und Zonenreglement (BZR) wie auch privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und im Doppel einzureichen bei: Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern.

(rawi) Dienststelle Raum & Wirtschaft

Detaillierte Informationen zum Baubewilligungsverfahren und zu raumplanerischen Belangen.

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Geoportal

Umfangreiches digitales Kartenmaterial finden Sie im Geoportal Gemeinde Luthern.

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Immobilienmarkt

Informationen zu verfügbaren Immobilien finden Sie unter der Rubrik „Immobilienmarkt“.

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