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15. Mai 2026

Ortsplanungsrevision zweite öffentliche Auflage

Im Sinne von §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt aufgrund der Einspracheverhandlungen aus der ersten öffentlichen Auflage eine zweite öffentliche Auflage.

Die zweite Auflage beinhaltet folgende Anpassung:

  • Bau- und Zonenreglement: Ergänzung in Art. 30 Abs. 3 (Gestaltungsplanpflicht)

Die Begründung für die Anpassung erfolgt in den Erläuterungen des Planungsberichts.

Die Planunterlagen liegen während 30 Tagen, vom 18. Mai bis 16. Juni auf der Gemeindeverwaltung Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern und im Internet unter www.luthern.ch öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Anpassung der zweiten öffentlichen Auflage sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.

Hinweis:
Die Dokumente zur ersten öffentlichen Auflage finden Sie hier.

Download Dokumente zweite Auflage