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31. Aug. 2026

Neue Gebührenverordnung zur Siedlungsentwässerung

Gestützt auf Art. 40 Abs. 5 des Siedlungsentwässerungs-Reglements der Gemeinde Luthern hat der Gemeinderat die revidierte Gebührenverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement erlassen.

Die Gebührenverordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenverordnung vom 12. Januar 2006 unter Vorbehalt der Übergangsbestimmungen aufgehoben.

Gebührenverordnung zum Siedlungsentwässerungs-Reglement der Gemeinde Luthern

Inkrafttreten: 1. Oktober 2026
Internet: www.luthern.ch → unter dieser Neuigkeit
Druckexemplar: Gemeindeverwaltung Luthern

Die neue Gebührenverordnung kann nachfolgend heruntergeladen werden.