Im Zusammenhang mit der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) übernehmen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgaben des Arbeitsamtes bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen.
WAS wira Luzern hat den Gemeinden angeboten, den für sie besten Zeitpunkt der Übergabe zwischen April und Dezember 2021 zu wählen und mitzuteilen. Der Gemeinderat Luthern hat beschlossen, das Arbeitsamt per 30. November 2021 aufzuheben. Für Stellensuchende hat dies zur Folge, dass ab 1. Dezember 2021 für sämtliche Kontakte und Erstanmeldungen das RAV Wolhusen zuständig ist.
Sollten Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sein, melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim Arbeitsamt bzw. ab 1. Dezember 2021 beim RAV Wolhusen (041 209 13 00). Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung.