Gemeinderat Luthern
Der Gemeinderat wird vom Stimmvolk alle vier Jahre als exekutive Behörde an der Urne gewählt. Zugleich erfolgt die Wahl des Präsidiums sowie der Ressorts Finanzen und Soziales. Die beiden weiteren Ressorts konstituiert der Rat jeweils selber an der ersten Sitzung einer Amtsperiode.