Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt ihre soziale und berufliche Integration. Eigenverantwortung und Selbsthilfe werden vorausgesetzt und gefördert.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Verordnung zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Luthern bildet die rechtliche Grundlage.
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?
Folgende Voraussetzungen der erwerbstätigen Erziehungsberechtigten müssen erfüllt sein:
Wie ist der Ablauf?
Die Erziehungsberechtigten reichen das Gesuchsformular mit den entsprechenden Beilagen beim Sozialamt der Gemeinde Luthern ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Der Verein KNOSPE Luthern ist ein Sozialwerk von freiwilligen, engagierten Menschen in unserer Gemeinde. Der Verein koordiniert und vermittelt insbesondere Krankenbesuche, Fahrdienste, Sterbebegleitung.
Die AHV-Zweigstelle ist die erste Anlaufstelle für: