Publikation von Baueingaben

Die Baugesuche und Pläne können bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen nach kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie Bau- und Zonenreglement (BZR) wie auch privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung vor Ablauf der Auflagefrist schriftlich und im Doppel einzureichen bei: Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern.