Ortsplanungsrevision Aktenauflage
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung von Luthern inklusive der Festlegung der Gewässerräume liegt mit weiteren Unterlagen während 30 Tagen vom Montag, 25. August bis Dienstag, 23. September 2025, bei der Gemeindeverwaltung Luthern während den ordentlichen Büroöffnungszeiten sowie im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt im Kantonsblatt vom 23. August 2025.
Allfällige Einsprachen und Stellungnahmen können während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Luthern, Oberdorf 8, 6156 Luthern, eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.